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Accutron

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Accutron AG

1. Anbieterin und Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend AGB, gelten für alle Angebote, Lieferungen, Verkäufe, Webshop-Bestellungen, Dienstleistungen, Beratungen, Lichtplanungen, Sonderbeschaffungen und sonstigen Leistungen der:

Accutron AG
Grindelstrasse 12
8303 Bassersdorf
Schweiz
Telefon: +41 43 266 20 50
E-Mail: sales@accutron.ch
Webseite: www.accutron.ch
UID / MWST: CHE-108.678.324 MWST

1.2 Die Accutron AG ist eine Handelsfirma für Batterien, Ladegeräte, LED-Beleuchtung, Zubehör, technische Komponenten sowie ergänzende Beratungs-, Planungs- und Projektleistungen.

1.3 Diese AGB gelten gegenüber Geschäftskunden, Behörden, Wiederverkäufern, Installateuren und privaten Endkunden, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

1.4 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Einkaufsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie von der Accutron AG ausdrücklich schriftlich akzeptiert wurden. Dies gilt auch dann, wenn Accutron AG in Kenntnis solcher Bedingungen liefert oder Leistungen erbringt.

1.5 Bei Verkäufen an Konsumenten bleiben zwingende gesetzliche Konsumentenschutzrechte vorbehalten. Bei Verkäufen an Verbraucher mit Wohnsitz in der EU bleiben zwingende Verbraucherschutzrechte des jeweiligen Landes ausdrücklich vorbehalten.


2. Angebote, Produktangaben und Vertragsschluss

2.1 Angebote, Preislisten, Produktbeschreibungen, Kataloge, technische Angaben, Bilder, Zeichnungen, Datenblätter und Angaben im Webshop sind grundsätzlich unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

2.2 Technische Änderungen, Modellwechsel, Sortimentsänderungen, Lieferantenwechsel sowie Verbesserungen bleiben vorbehalten, sofern dadurch die wesentlichen Produkteigenschaften nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.

2.3 Die Darstellung von Produkten im Webshop stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Einladung an den Kunden, eine Bestellung aufzugeben.

2.4 Mit dem Absenden der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Kauf der im Warenkorb enthaltenen Produkte ab.

2.5 Der Vertrag kommt erst zustande, wenn Accutron AG die Bestellung bestätigt, die Ware versendet oder ausdrücklich eine Auftragsbestätigung ausstellt. Eine automatisch versendete Eingangsbestätigung bestätigt lediglich den Eingang der Bestellung.

2.6 Der Kunde ist verpflichtet, vor Abschluss der Bestellung alle Angaben, insbesondere Produkt, Menge, Lieferadresse, Rechnungsadresse und technische Anforderungen, sorgfältig zu prüfen.

2.7 Nach Vertragsschluss sind Änderungen oder Stornierungen nur mit schriftlicher Zustimmung der Accutron AG möglich. Sonderbeschaffungen, Sonderanfertigungen, kundenspezifische Produkte und projektbezogene Bestellungen können grundsätzlich nicht storniert werden.


3. Preise, Steuern, Abgaben und Nebenkosten

3.1 Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken CHF, sofern nicht anders angegeben.

3.2 Für Lieferungen innerhalb der Schweiz verstehen sich Preise inklusive oder exklusive Schweizer Mehrwertsteuer gemäss Auszeichnung im Webshop, Angebot oder Auftrag. Massgebend ist die jeweilige Preisangabe.

3.3 Versandkosten, Verpackung, Versicherung, Expresszuschläge, Gefahrgutkosten, Recyclinggebühren, Entsorgungskosten, Zollkosten, Importabgaben, Prüfkosten, Projektkosten, Installationskosten und sonstige Nebenkosten werden separat verrechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im Preis enthalten sind.

3.4 Preisänderungen bleiben bis zum Vertragsschluss vorbehalten. Bei Lieferantenpreiserhöhungen, Währungsschwankungen, Transportkostenerhöhungen, Rohstoffzuschlägen, gesetzlichen Abgaben oder Zolländerungen ist Accutron AG berechtigt, Preise bei noch nicht bestätigten Bestellungen entsprechend anzupassen.

3.5 Bei Lieferungen in die EU oder andere Länder ausserhalb der Schweiz können Einfuhrumsatzsteuer, Zollgebühren, Abgaben und Bearbeitungskosten des Versanddienstleisters entstehen. Diese Kosten trägt der Kunde, sofern sie im Bestellprozess oder Angebot nicht ausdrücklich als enthalten ausgewiesen sind.


4. Zahlungsbedingungen

4.1 Die verfügbaren Zahlungsarten werden im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder im Webshop angezeigt.

4.2 Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innert 30 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen.

4.3 Skonti, Rabatte oder Abzüge sind nur zulässig, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

4.4 Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde einen Verzugszins von 5 % pro Jahr. Accutron AG ist berechtigt, Mahngebühren, Inkassokosten und weitere durch den Verzug verursachte Kosten geltend zu machen.

4.5 Accutron AG kann Lieferungen zurückhalten, weitere Bestellungen sperren, Vorauszahlung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten, wenn der Kunde mit Zahlungen in Verzug ist oder Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit bestehen.

4.6 Accutron AG ist berechtigt, Bonitätsprüfungen vorzunehmen und Kreditlimiten festzulegen.


5. Eigentumsvorbehalt

5.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum der Accutron AG.

5.2 Accutron AG ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt am Wohnsitz oder Sitz des Kunden in das zuständige Register eintragen zu lassen.

5.3 Der Kunde darf Vorbehaltsware nur im ordentlichen Geschäftsgang weiterveräussern, sofern er nicht in Zahlungsverzug ist.


6. Lieferung, Teillieferung und Gefahrübergang

6.1 Liefertermine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.

6.2 Lieferfristen beginnen erst nach vollständiger Klärung aller technischen, kaufmännischen und logistischen Einzelheiten sowie nach Eingang allfälliger Vorauszahlungen.

6.3 Accutron AG ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern diese für den Kunden zumutbar sind.

6.4 Nutzen und Gefahr gehen bei Übergabe der Ware an den Kunden, den Transporteur, den Spediteur oder die Post auf den Kunden über, sofern nicht zwingendes Konsumentenrecht etwas anderes vorsieht.

6.5 Verzögerungen durch Lieferanten, Hersteller, Transportdienstleister, Zoll, Behörden, höhere Gewalt, Energieknappheit, Streik, Produktionsausfall, Rohstoffmangel, Transportstörung oder andere Umstände ausserhalb des Einflussbereichs der Accutron AG berechtigen den Kunden nicht zu Schadenersatz.

6.6 Bei wesentlicher Lieferverzögerung kann der Kunde Accutron AG schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen. Nach unbenütztem Ablauf dieser Frist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.


7. Prüfung der Ware und Mängelrüge

7.1 Der Kunde ist verpflichtet, gelieferte Ware unmittelbar nach Erhalt zu prüfen.

7.2 Offensichtliche Mängel, Falschlieferungen, Mindermengen oder Transportschäden sind innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Erhalt schriftlich zu melden.

7.3 Transportschäden sind zusätzlich direkt beim Transportdienstleister zu beanstanden und, soweit möglich, auf dem Lieferdokument zu vermerken.

7.4 Versteckte Mängel sind innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Entdeckung schriftlich und mit geeigneten Nachweisen zu melden.

7.5 Erfolgt keine fristgerechte Mängelrüge, gilt die Ware als genehmigt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

7.6 Bei Konsumenten bleiben zwingende gesetzliche Rechte vorbehalten.


8. Garantie und Gewährleistung allgemein

8.1 Für Produkte gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte sowie die jeweils angegebenen Garantiebedingungen von Accutron AG oder des Herstellers.

8.2 Die Dauer und der Umfang einer Garantie ergeben sich aus Angebot, Produktseite, Datenblatt, Bedienungsanleitung, Garantiekarte oder Auftragsbestätigung.

8.3 Garantieansprüche bestehen nur bei nachweisbaren Material-, Herstellungs- oder Konstruktionsfehlern.

8.4 Im Garantiefall entscheidet Accutron AG nach eigenem Ermessen, ob das Produkt repariert, ersetzt, durch ein gleichwertiges Produkt ausgetauscht, gutgeschrieben oder der Kaufpreis ganz oder teilweise zurückerstattet wird.

8.5 Eine Reparatur oder Ersatzlieferung verlängert die ursprüngliche Garantiefrist nicht, sofern nicht zwingendes Recht etwas anderes vorsieht.

8.6 Transport-, Ausbau-, Einbau-, Montage-, Demontage-, Programmier-, Prüf-, Reise- und Folgekosten sind von der Garantie ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

8.7 Für Produkte von Drittlieferanten gelten vorrangig die jeweiligen Herstellerbedingungen. Accutron AG kann Garantieansprüche im Namen des Kunden beim Hersteller geltend machen, übernimmt aber keine weitergehende Garantie als der Hersteller, sofern nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert.


9. Besondere Garantieausschlüsse für Batterien und Akkumulatoren

9.1 Von Garantie und Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden oder Leistungsminderungen an Batterien und Akkumulatoren, die zurückzuführen sind auf:

a) Tiefentladung, Überladung, falsche Ladespannung oder ungeeignetes Ladegerät;
b) falsche Dimensionierung oder zu geringe Kapazität für den vorgesehenen Einsatz;
c) Verwendung entgegen Datenblatt, Bedienungsanleitung oder Herstellerfreigabe;
d) falsche Einbaulage, falsche Polung, Kurzschluss oder unsachgemässe Installation;
e) Betrieb ausserhalb der zulässigen Temperatur-, Spannungs-, Lade- oder Entladebereiche;
f) Sulfatierung, natürliche Alterung, Zyklenverschleiss oder Kapazitätsverlust durch normalen Gebrauch;
g) mechanische Beschädigung, Gehäusebruch, geöffnetes Gehäuse oder Manipulation;
h) fehlende oder entfernte Produktions-, Serien- oder Datumskennzeichnung;
i) Einsatz in nicht freigegebenen Anwendungen, insbesondere wenn eine Starterbatterie als zyklische Versorgungsbatterie verwendet wird;
j) unsachgemässe Lagerung, fehlende Nachladung während Lagerung oder Transport;
k) Verwendung in Fahrzeugen, Geräten oder Anlagen entgegen Herstellerempfehlung.

9.2 Der Kunde ist verantwortlich, vor Bestellung zu prüfen, ob Batterietyp, Kapazität, Spannung, Anschlüsse, Abmessungen, CCA, Zyklenfestigkeit, Schutzklasse, BMS, Ladegerät und Anwendung kompatibel sind.

9.3 Bei sicherheitsrelevanten Anwendungen wie RWA, Brandmeldeanlagen, Notbeleuchtung, USV, Medizintechnik, Alarmanlagen oder Telekommunikation ist der Kunde verpflichtet, die Eignung der Batterie anhand der Projektanforderungen, Normen und Herstellerangaben zu prüfen.


10. Besondere Garantieausschlüsse für LED-Leuchten, Leuchtmittel und Elektronik

10.1 Von Garantie und Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden oder Abweichungen, die zurückzuführen sind auf:

a) falsche Installation oder Anschluss durch nicht qualifiziertes Personal;
b) falsche Spannung, ungeeignete Betriebsgeräte, falsche Dimmer oder nicht kompatible Steuerungen;
c) Betrieb ausserhalb der angegebenen Schutzart, Temperatur, Luftfeuchtigkeit oder Umgebung;
d) Überspannung, Blitzschlag, Netzstörungen, Feuchtigkeit, Korrosion, Staub, Chemikalien oder mechanische Einwirkung;
e) normale Alterung, Lichtstromrückgang, Farborttoleranzen, LED-Ausfälle innerhalb üblicher technischer Toleranzen;
f) Verschleissteile wie Akkus, Notlichtbatterien, Starter, Leuchtmittel, Dichtungen oder Verbrauchsteile;
g) Änderungen, Reparaturen oder Eingriffe durch den Kunden oder Dritte ohne schriftliche Zustimmung;
h) Nichtbeachtung von Montage-, Betriebs- oder Wartungsvorschriften.

10.2 Technische Werte wie Lichtstrom, Leistung, Farbtemperatur, Abmessungen, Lebensdauer, Schutzart, CCT, CRI, UGR oder Effizienz gelten nur im Rahmen der üblichen technischen Toleranzen und gemäss Datenblatt.


11. Dienstleistungen, Beratung, Planung und Lichtberechnungen

11.1 Beratungen, Lichtplanungen, DIALux-/Relux-Berechnungen, Projektvorschläge, technische Empfehlungen und Auslegungen erfolgen nach bestem Wissen auf Basis der vom Kunden bereitgestellten Informationen.

11.2 Der Kunde ist verantwortlich für die Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten Pläne, Masse, Normanforderungen, Raumdaten, Umgebungsbedingungen, Betriebszeiten, Wartungsfaktoren und sonstigen Grundlagen.

11.3 Planungsleistungen sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

11.4 Behördenabnahmen, Normkonformität, Baubewilligungen, Elektroinstallationen, Brandschutzabnahmen, Minergie-Nachweise oder sonstige Genehmigungen sind nicht geschuldet, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

11.5 Zusatzaufwand aufgrund unvollständiger oder falscher Angaben des Kunden wird separat verrechnet.


12. Installation und Montage

12.1 Accutron AG verkauft grundsätzlich Produkte und Komponenten. Installations- und Montageleistungen werden nur erbracht, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

12.2 Elektrische Installationen dürfen nur durch qualifiziertes Fachpersonal ausgeführt werden.

12.3 Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung örtlicher Installationsvorschriften, Normen, Sicherheitsvorschriften, Brandschutzvorgaben und Bewilligungen.

12.4 Accutron AG haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemässe Installation, falschen Anschluss oder Betrieb ausserhalb der Spezifikationen entstehen.


13. Retouren ausserhalb von Garantie- oder Widerrufsrechten

13.1 Retouren ausserhalb gesetzlicher Rechte sind nur nach vorgängiger schriftlicher Zustimmung der Accutron AG möglich.

13.2 Sonderbeschaffungen, kundenspezifische Produkte, Sonderanfertigungen, geöffnete oder gebrauchte Produkte, beschädigte Produkte, Batterien mit fehlender Kennzeichnung sowie Sicherheits- und Elektroprodukte mit geöffnetem Siegel sind von der Rücknahme ausgeschlossen, sofern nicht zwingendes Recht etwas anderes vorsieht.

13.3 Rücksendungen erfolgen auf Kosten und Gefahr des Kunden.

13.4 Bei akzeptierten Retouren kann Accutron AG eine Bearbeitungsgebühr, Prüfkosten, Wertminderung, Verpackungskosten oder Wiedereinlagerungskosten abziehen.

13.5 Eine Gutschrift erfolgt grundsätzlich als Warengutschrift für künftige Bezüge, sofern nicht zwingendes Recht eine Rückzahlung vorschreibt.


14. Widerrufsrecht für EU-Verbraucher

14.1 Verbraucher mit Wohnsitz in der Europäischen Union haben bei Onlinekäufen grundsätzlich ein Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Erhalt der Ware.

14.2 Die Einzelheiten zum Widerrufsrecht, dessen Ausübung, Folgen und Ausschlüssen werden in einer separaten Widerrufsbelehrung geregelt, die Bestandteil des Webshops ist.

14.3 Das Widerrufsrecht besteht insbesondere nicht bei Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden, eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind, Sonderbeschaffungen für den Kunden darstellen oder aus Sicherheitsgründen nach Öffnung der Versiegelung nicht zur Rückgabe geeignet sind, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

14.4 Für Geschäftskunden besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.


15. Produktsicherheit, Datenblätter und bestimmungsgemässe Verwendung

15.1 Produkte dürfen nur gemäss Datenblatt, Bedienungsanleitung, Sicherheitsangaben und gesetzlichen Vorschriften verwendet werden.

15.2 Der Kunde ist verpflichtet, vor Verwendung zu prüfen, ob das Produkt für den vorgesehenen Zweck geeignet ist.

15.3 Für sicherheitskritische Anwendungen, Fahrzeuge, Boote, Medizintechnik, Brandschutz, Notstrom, USV, RWA, Notbeleuchtung oder industrielle Anlagen muss der Kunde die Eignung vorab schriftlich abklären.

15.4 Accutron AG haftet nicht für Schäden, die aus falscher Auswahl, falscher Auslegung, Zweckentfremdung oder Nichtbeachtung von Sicherheitsvorschriften entstehen.

15.5 Sicherheitsdatenblätter, Konformitätserklärungen, Bedienungsanleitungen, CE-/RoHS-/WEEE-/Batterieinformationen oder sonstige technische Dokumente werden, soweit verfügbar und erforderlich, bereitgestellt.


16. EU-Verkäufe, Import, Zoll und Compliance

16.1 Bei Lieferungen in die EU handelt der Kunde, sofern nicht anders vereinbart, als Importeur der Ware in das jeweilige Zielland.

16.2 Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung nationaler Vorschriften zu Import, Verwendung, Entsorgung, Registrierung, Meldepflichten, Batterierecht, Elektrogerätegesetz, WEEE, Verpackung, Recycling und Produktsicherheit, sofern Accutron AG diese Pflichten nicht ausdrücklich schriftlich übernimmt.

16.3 Für Produkte, für die nach EU-Recht ein EU-Wirtschaftsakteur, Importeur oder Bevollmächtigter erforderlich ist, werden die entsprechenden Angaben produktbezogen auf Produkt, Verpackung, Dokumentation oder Produktseite bereitgestellt, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.

16.4 Accutron AG kann Lieferungen in einzelne Länder ablehnen, wenn rechtliche, logistische, zollrechtliche oder produktsicherheitsbezogene Gründe entgegenstehen.


17. Immaterialgüterrechte, Unterlagen und Vertraulichkeit

17.1 Alle Rechte an Texten, Bildern, Zeichnungen, Berechnungen, Plänen, Angeboten, Konzepten, Datenblättern, Webshop-Inhalten, Logos, Marken und sonstigen Unterlagen verbleiben bei Accutron AG oder den jeweiligen Rechteinhabern.

17.2 Eine Verwendung, Weitergabe, Vervielfältigung oder Veröffentlichung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung erlaubt.

17.3 Technische Unterlagen, Preise, Rabatte, Projektinformationen, Lieferanteninformationen und Geschäftsgeheimnisse sind vertraulich zu behandeln.

17.4 Bei kundenspezifischen Projekten ist Accutron AG berechtigt, den Namen des Kunden und das Projekt als Referenz zu verwenden, sofern der Kunde dem nicht schriftlich widerspricht und keine Geheimhaltung vereinbart wurde.


18. Datenschutz

18.1 Accutron AG bearbeitet personenbezogene Daten gemäss Schweizer Datenschutzgesetz und, soweit anwendbar, gemäss DSGVO.

18.2 Einzelheiten zur Datenbearbeitung, Cookies, Tracking, Kundenkonto, Newsletter, Zahlungsdienstleistern und Versanddienstleistern ergeben sich aus der separaten Datenschutzerklärung.

18.3 Der Kunde stellt sicher, dass er zur Weitergabe personenbezogener Daten von Mitarbeitenden, Lieferadressen, Ansprechpartnern oder Dritten berechtigt ist.


19. Haftung und Haftungsbegrenzung

19.1 Accutron AG haftet nur für direkte Schäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten der Accutron AG verursacht wurden.

19.2 Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Nutzungsausfall, Datenverlust, Reputationsschäden, Rückrufkosten, Ein- und Ausbaukosten, Ersatzbeschaffungskosten, Verzögerungsschäden und Schäden aus Drittansprüchen wird soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.

19.3 Soweit ein vollständiger Haftungsausschluss gesetzlich nicht zulässig ist, ist die Haftung der Accutron AG auf den vom Kunden für die betroffene Lieferung oder Leistung bezahlten Nettopreis beschränkt.

19.4 Die Haftung für Personenschäden, zwingende Produkthaftung, rechtswidrige Absicht und grobe Fahrlässigkeit bleibt im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang vorbehalten.

19.5 Der Kunde ist verpflichtet, geeignete Sicherheitsmassnahmen, Wartungen, Prüfungen, Backups, Redundanzen und Schutzvorrichtungen vorzusehen, insbesondere bei sicherheitsrelevanten Anwendungen.


20. Verrechnung, Abtretung und Zurückbehaltung

20.1 Der Kunde darf Forderungen gegenüber Accutron AG nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen verrechnen.

20.2 Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden gegen Accutron AG bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Accutron AG.

20.3 Accutron AG ist berechtigt, Forderungen an Dritte abzutreten.

20.4 Accutron AG darf Lieferungen zurückbehalten, solange offene Forderungen gegenüber dem Kunden bestehen.


21. Höhere Gewalt

21.1 Accutron AG haftet nicht für Nichterfüllung oder Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder Ereignissen ausserhalb ihres Einflussbereichs.

21.2 Dazu zählen insbesondere Naturereignisse, Krieg, Unruhen, Pandemien, Streiks, behördliche Massnahmen, Import-/Exportbeschränkungen, Lieferkettenstörungen, Energieknappheit, Transportprobleme, Cyberangriffe, Ausfälle von Lieferanten oder Rohstoffmangel.

21.3 In solchen Fällen verlängern sich Liefer- und Leistungsfristen angemessen.


22. Änderungen der AGB

22.1 Accutron AG kann diese AGB jederzeit ändern.

22.2 Für bestehende Verträge gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses akzeptierte Version, sofern keine zwingenden Gründe oder gesetzlichen Änderungen eine Anpassung erfordern.

22.3 Für neue Bestellungen gilt die jeweils im Zeitpunkt der Bestellung gültige Version.


23. Salvatorische Klausel

23.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise ungültig, unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

23.2 Die unwirksame Bestimmung wird durch eine gültige Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.


24. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

24.1 Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts, soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.

24.2 Ausschliesslicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Accutron AG.

24.3 Accutron AG ist berechtigt, den Kunden auch an dessen Sitz oder Wohnsitz zu belangen.

24.4 Bei Konsumenten bleiben zwingende Gerichtsstände und Verbraucherschutzrechte vorbehalten.