Entsorgungsgebühr

Umwelt

Ab 1. Januar 2012 wird für sämtliche Batterietypen eine vorgezogene Entsorgungsgebühr erhoben, dies galt bisher nur für Haushaltsbatterien.

Das eingezogene Geld wird für die separate Sammlung und Verwertung der Batterien verwendet. Warum nun eine Änderung? Ziel ist, die Rücklaufquote und Verwertungsrate der Batterien weiter zu steigern. Bisher musste die Gebühr nur für Batterien bis zu einem Gewicht von fünf Kilogramm bezahlt werden und zwar beim Kauf. Bei den schwereren Batterien fielen jeweils die Kosten erst bei der Entsorgung an.

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